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VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 41 SGB 8, § 33 SGB 8, § 39 SGB 8
Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Hilfeleistung durch Vollzeitpflege für einen entwicklungsverzögerten jungen Heranwachsenden mit Behinderung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 4 LB 90/07
Gewährung von Jugendhilfe durchÜbernahme der Kosten der Unterbringung eines …
Auszug aus VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13
Denn die Zuständigkeitsregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII ist nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Hilfebegehrendem und Sozialleistungsträger mit der Folge anwendbar, dass auf der Ebene der Verpflichtungen zum Hilfebegehrenden der nachrangig verpflichtete Träger - hier ggf. der Antragsgegner als Jugendhilfeträger - von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Hilfebegehrenden freigestellt wäre, sondern hat - lediglich - Bedeutung für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger (…BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - Juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - Juris Rn. 18;… Oberverwaltungsgerichts NRW, Beschl. v. 18.08.2009 - 12 E 627/09 - Juris Rn. 18; OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.2007 - 4 LB 90/07 -Juris Rn. 43). - OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einer körperlich und geistig …
Auszug aus VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13
Denn die Zuständigkeitsregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII ist nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Hilfebegehrendem und Sozialleistungsträger mit der Folge anwendbar, dass auf der Ebene der Verpflichtungen zum Hilfebegehrenden der nachrangig verpflichtete Träger - hier ggf. der Antragsgegner als Jugendhilfeträger - von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Hilfebegehrenden freigestellt wäre, sondern hat - lediglich - Bedeutung für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger (…BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - Juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - Juris Rn. 18;… Oberverwaltungsgerichts NRW, Beschl. v. 18.08.2009 - 12 E 627/09 - Juris Rn. 18;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.2007 - 4 LB 90/07 -Juris Rn. 43). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 12 E 627/09
Weitergewährung von Hilfe für einen jungen Volljährigen noch in der Ausgestaltung …
Auszug aus VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13
Denn die Zuständigkeitsregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII ist nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Hilfebegehrendem und Sozialleistungsträger mit der Folge anwendbar, dass auf der Ebene der Verpflichtungen zum Hilfebegehrenden der nachrangig verpflichtete Träger - hier ggf. der Antragsgegner als Jugendhilfeträger - von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Hilfebegehrenden freigestellt wäre, sondern hat - lediglich - Bedeutung für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger (…BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - Juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - Juris Rn. 18; Oberverwaltungsgerichts NRW, Beschl. v. 18.08.2009 - 12 E 627/09 - Juris Rn. 18;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.2007 - 4 LB 90/07 -Juris Rn. 43).
- VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711
Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der …
Konkurrieren Leistungsansprüche nach Jugendhilfe- und Sozialhilferecht (bzw. seit 1.1.2020: Eingliederungshilferecht nach dem SGB IX) im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII miteinander, sind also der Träger der Jugendhilfe und der Träger der Sozialhilfe (bzw. seit 1.1.2020: der sonstige Träger der Eingliederungshilfe) dem Berechtigten gleichermaßen nicht nur vorläufig zur Leistung verpflichtet (…stRspr des BVerwG, vgl. nur BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 5 C 26/98 - juris Rn. 14;… U.v. 9.2.2012, 5 C 3/11 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 12 C 13.2646 - juris Rn. 18;… B.v. 24.2.2014 - 12 ZB 12.715 - juris Rn. 26;… SächsOVG, U.v. 25.11.2014 - 1 A 742/12 - juris Rn. 17; VG Greifswald, B.v. 17.1.2014 - 2 B 1179/13 - juris Rn. 8;… VG Lüneburg, U.v. 10.4.2018 - 4 A 443/16 - juris Rn. 34). - VG Aachen, 15.03.2018 - 1 K 2578/17
Junge Volljährige; geistige Behinderung; Pflegefamilie; Weiterleitung
vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris, Rn. 12, ausdrücklich für einen Fall der Konkurrenz zwischen Sozialleistungsträger und Jugendhilfeträger im Hinblick auf Leistungen, die sowohl nach § 41 Abs. 1, 2 i. V. m. § 35a SGB VIII als auch nach den Vorschriften der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe erbracht werden können; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 12 B 754/17 -, a.a.O., Rn. 15, und vom 18. September 2009 - 12 E 627/09 -, juris, Rn. 18; siehe auch VG Greifswald, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 2 B 1179/13 -, juris, Rn. 8. - VG Lüneburg, 10.04.2018 - 4 A 443/16 Eine Ablehnung ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nur zulässig, wenn ein atypischer Sachverhalt dies ausnahmsweise erlaubt (…vgl. u.a. Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 5. Auflage, 2015, § 41 Rn. 25; VG Greifswald, Beschluss vom 17.1.2014 - 2 B 1179/13 -, juris).
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
Kein Anspruch eines Volljährigen auf Unterbringung in einer sozialpädagogisch …
Der Anspruch auf Hilfegewähr knüpft vielmehr an einen entsprechenden Hilfebedarf des jungen Volljährigen an ("wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist"; vgl. hierzu auch die vom Klägerbevollmächtigten zitierte Entscheidung des VG Greifswald vom 17.1.2014 - 2 B 1179/13 - juris, die vom Fortbestand der Hilfebedürftigkeit bei Abbruch der Jugendhilfemaßnahme ausgeht).